GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)
Wärmeschutznachweis mit allen benötigten Unterlagen
Bei einem Neubau muss bereits im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachgewiesen werden, dass das Gebäude einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Dies schreibt das aktuelle GebäudeenerWärmeschutznachweis mit allen benötigten Unterlagen Bei einem Neubau muss bereits im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachgewiesen werden, dass das Gebäude einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Dies schreibt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Im sogenannten Bilanzierungsverfahren berechnen wir die Gebäudehülle und unter Berücksichtigung der Anforderungen hinsichtlich "Erneuerbaren Energien" schlagen wir Ihnen auch gern geeignete Heizsysteme vor. Am Ende erhalten Sie alle erforderlichen Nachweise:
Energieeinsparnachweis / Berechnungsnachweis gem. GEG-Anforderungen
Für den Bauantrag incl. Berechnungsblätter zur Einreichung bei der Baubehörde
