Ein Energieausweis liefert die rechtlich vorgeschriebenen Nachweise für Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes. Wir erklären dir die Unterschiede und stellen den passenden Ausweis rechtssicher aus.
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, schreibt für (fast) alle beheizten Gebäude Energieausweise vor. Bei Verkauf oder Vermietung müssen diese vorgelegt werden. Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensembles oder denkmalgeschützten Bereichen fallen nicht unter die Ausweispflicht.
Übrigens, ein offizieller Energieausweis darf nur durch einen ausgewiesenen Energieberater ausgestellt werden.
Wenn du ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchtest, benötigst du:
Dann benötigst du bereits bei der ersten Besichtigung einen Gebäudeenergieausweis und erfüllst ohne großen Aufwand die gesetzlichen Vorschriften. Erstellt wird ein sogenannter Bedarfsausweis, bei dem die Bausubstanz und Heizungsanlage eines Gebäudes berücksichtigt werden