ENERGIEAUSWEISE

SICHER UND SCHNELL ZUM NEUEN ENERGIEAUSWEIS

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, schreibt für (fast) alle beheizten Gebäude Energieausweise vor. Bei Verkauf oder Vermietung müssen diese vorgelegt werden. Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensembles oder denkmalgeschützten Bereichen fallen nicht unter die Ausweispflicht.

Übrigens, ein offizieller Energieausweis darf nur durch einen ausgewiesenen Energieberater ausgestellt werden.

WELCHEN ENERGIEAUSWEIS BENÖTIGST DU?

Wenn du ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchtest, benötigst du:

Bei 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag gestellt vor dem 1.11.1977, den Bedarfsausweis
Bei 1 bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag gestellt ab 1.11.1977, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis
Über 4 Wohneinheiten, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis
INFO FÜR HAUSBESITZER
DU MÖCHTEST VERKAUFEN ODER VERMIETEN?

Dann benötigst du bereits bei der ersten Besichtigung einen Gebäudeenergieausweis und erfüllst ohne großen Aufwand die gesetzlichen Vorschriften. Erstellt wird ein sogenannter Bedarfsausweis, bei dem die Bausubstanz und Heizungsanlage eines Gebäudes berücksichtigt werden.

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