GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)

DEIN WÄRMESCHUTZNACHWEIS MIT ALLEN UNTERLAGEN

Bei einem Neubau muss bereits im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachgewiesen werden, dass das Gebäude einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Dies schreibt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.

Im sogenannten Bilanzierungsverfahren berechnen wir die Gebäudehülle und unter Berücksichtigung der Anforderungen hinsichtlich „erneuerbarer Energien“ schlagen wir euch auch gern geeignete Heizsysteme vor.

Im Anschluss an das Bilanzierungsverfahren erhaltet ihr alle erforderlichen Nachweise zum Einreichen.

DEINE UNTERLAGEN / NACHWEISE ENTHALTEN:
Energieeinsparnachweis / Berechnungsnachweis gem. GEG-Anforderungen
Berechnung der Energie- und CO₂ Einsparungen
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
Gebäudeenergieausweis als Bedarfsausweis
Nachweis der GEG-Anforderungen
Nachweis der EEWärmeG-Anforderungen
Wohnraumlüftung gem. DIN1946-6 und DIN18017-3