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ENERGIEAUSWEIS

Offiziell und rechtlich abgesichert

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, schreibt für (fast) alle beheizten Gebäude Energieausweise vor.
Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensembleoder denkmalgeschützten Bereichen fallen nicht unter
die Ausweispflicht.

Ansonsten gilt: wenn eine Wohnung oder ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird, muss ein gültiger
Energieausweis vorliegen und Interessenten zugänglich gemacht werden.

Übrigens, ein offizieller Energieausweises darf nur durch einen ausgewiesenen Energieberater ausgestellt
werden.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Wenn Sie ein bestehendes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten, benötigen Sie:

INFO FÜR HAUSBESITZER

Sie wollen verkaufen oder vermieten?

Dann benötigen Sie bereits bei der ersten Besichtigung einen Gebäudeenergieausweis.

Mit dem Energieausweis erfüllen Sie ohne großen Aufwand alle gesetzlichen Vorschriften und erhalten einen detaillierten Überblick über den Energiebedarf Ihrer Immobilie. Erstellt wird ein sogenannter Bedarfsausweis, bei dem die Bausubstanz und Heizungsanlage eines Gebäudes berücksichtigt werden.

Wärmeschutz